§ 1 Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für jede Leistung von Mr. Bones Drinks & More abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§ 2 Vertragsschluss:
Alle Angebote von Mr. Bones Drinks & More sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn Mr. Bones Drinks & More nach Auftragsannahme durch den Kunden, den Auftrag bestätigt. Mr. Bones Drinks & More ist an sein Vertragsangebot zwei Wochen gebunden.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Mr. Bones Drinks & More und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Mr. Bones Drinks & More verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
§ 3 Preise:
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich brutto, da keine Mehrwertsteuer erhoben wird.
Sollte es bedingt durch unrichtige Angaben des Auftraggebers zur Veranstaltung (z. B. Personenzahl) zu Mehraufwendungen kommen, die nicht im Angebot enthalten sind, so behält sich Mr. Bones Drinks & More eine dementsprechende Nachberechnung vor. Mr. Bones Drinks & More wird vor der Veranstaltung die Tische und Stühle zählen, ggf. auch die Gäste abzählen, wenn nach Personenanzahl gebucht wird. Sollte dann der Fall sein das es mehr Personen sind, ändert sich dementsprechend der Preis.
Fahrtkosten werden von Benzen (PLZ 29664) zum Veranstaltungsort mit 0,50 EUR je gefahrenen km gesondert in Rechnung gestellt ggf. eine Fahrtkostenpauschale berechnet.
§ 4 Zahlung
Mr. Bones Drinks & More ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Kostendeckung für zu tätigende Einkäufe eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, beträgt der Verzugszinssatz:
– für Verbraucher 5 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 1 S 2 BGB.
– wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist: 8 Prozent über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB.
Mr. Bones Drinks & More bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann Mr. Bones Drinks & More ohne weitere Mahnung das gerichtliche Mahnverfahren betreiben. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen die Aufrechnung erklären.
§ 5 Stornierung
Wird die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt bzw. storniert, sind die bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen direkten Kosten zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Mr. Bones Drinks & More bleibt vorbehalten.
Bei einer Auftragsstornierung nach dem 2. wöchigen Widerrufsrecht nach der Vertragsunterzeichnung, wird die Anzahlung von 30 % einbehalten, da für den Auftraggeber dieses Datum reserviert wurde und somit man an dem Tag keinen anderen Auftrag hätte bekommen können.
Bei kurzfristigen Stornierungen berechnet Mr. Bones Drinks & More Stornokosten wie folgt:
· bis zu 14 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 50 %
· bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 60 %
· bis zu 3 Tagen vor dem Veranstaltungsdatum: 80 %
· danach sind 100 % der vereinbarten Leistungsgesamtsumme fällig
§ 6 Kündigung
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann die Mr. Bones Drinks & More, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde stellt der Mr. Bones Drinks & More geeignete Flächen für die Durchführung der Veranstaltung insbesondere für den Aufbau der mobilen Bar zu Verfügung und sorgt für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche. Das Abmaß der zu stellenden mobilen Bar teilt die Mr. Bones Drinks & More dem Kunden vor Auftragserteilung mit. Der Boden wird vom Auftragnehmer besenrein nach der Veranstaltung hinterlassen.
Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse (230 V) sowie einen Wasseranschluss mit fließendem Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.
§ 8 Haftung
Gegenstände/Leistungen werden wie vertraglich vereinbart angeboten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen/Waren des Auftragnehmers unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Die Abnahme des Leihgutes erfolgt unmittelbar nach Ende des Aufbaus, d. h. vor Beginn der Veranstaltung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung während der Abnahme nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich (per Email) mitzuteilen.
Bei technischen Schäden oder Problemen, welche der Auftraggeber nicht beheben kann, steht Ihm zeitweise eine telefonische Unterstützung zur Verfügung. Diese ist in der Regel von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Einen Anspruch auf Technikereinsatz vor Ort hat der Auftraggeber nicht.
Kosten durch falsche Benutzung bzw. Bedienung oder sonstiger Schäden, welche Mr. Bones Drinks & More nicht zu verantworten hat, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Geräteausfalles wird dem Auftraggeber, unter Berücksichtigung der o. g. Punkte, ein Preisnachlass gemäß der Mietpreisliste gewährt. Anspruch auf eine Ersatzlieferung hat der Auftraggeber nicht, kann jedoch von Mr. Bones Drinks & More nach Rücksprache vorgenommen werden. Transportkosten werden in diesem Falle nicht berechnet. Schadenersatz, gleich aus welchen Rechtsgründen, ist ausgeschlossen.
Mr. Bones Drinks & More haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen.
Mr. Bones Drinks & More haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Gewährleistungsansprüche gegen Mr. Bones Drinks & More stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen Auftraggeber und Mr. Bones Drinks & More bezüglich der Umsetzung, ist kein Mangel und führt nicht zu einer Preissenkung.
Die Benutzung aller Sachen im Auftrag erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegen den Mr. Bones Drinks & More sind ausgeschlossen.
Eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung schließt der Auftraggeber selbst ab. Für Mr. Bones Drinks & More zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände übernimmt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und hat dafür Sorge zu leisten, dass bereitgestellte Räumlichkeiten gegen allgemeine Gefahren gesichert sind und Gefahrenquellen minimiert werden. Mr. Bones Drinks & More wird von jeglicher Haftung freigestellt, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
Veränderungen und Umbauten an dem zur Verfügung gestelltem Equipment sind nicht zulässig. Werbeanbringungen sind nur erlaubt, wenn sich diese ohne Beschädigung entfernen lassen. Diese Arbeiten sind vom Auftraggeber auszuführen. Müssen die Arbeiten nachträglich vom Auftragnehmer ausgeführt werden, werden diese mit 55,00 € je Stunde und zzgl. Materialkosten berechnet.
Beschädigt der Auftraggeber das Inventar von Mr. Bones Drinks & More schuldhaft, haftet dieser für fehlende und beschädigte Gegenstände. Die Kosten für verursachte Schäden werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis (oder ggfs. Reparaturkosten) in Rechnung gestellt.
§9 All-inclusive Angebot
Sollten sie ein All-inclusive Angebot gebucht haben, gibt es für diesen gebuchten Abend, diese Getränke die gebucht wurden den ganzen Abend für die Gäste, je nachdem wie es im Vertrag steht von wann bis wann die Feier stattfindet.
Die Getränke sind nur für den Verzehr auf der Veranstaltung gedacht und gebucht.
Die Getränke dürfen nicht mit nachhause genommen werden. Auch, wenn etwas übrigbleibt oder Flaschen angebrochen sind.
Bei Mitnahme der Getränke, ohne es mit Mr. Bones Drinks & More abzusprechen, gilt als Diebstahl und wird dann zur Anzeige weitergegeben. Auch das Pfand der Getränke ist das Eigentum von Mr. Bones Drinks & More und darf nicht mitgenommen werden, sondern wird immer dem Personal abgegeben oder das Personal sammelt es selbst ein auf dem Veranstaltungsgelände.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Mit der Unterschrift dieses Vertrags erklärt sich der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer mit dem kompletten Vertrag einverstanden.
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